BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND ANDELFINGEN

    SCHÜTZENSPORT & KAMERADSCHAFT

    WILLKOMMEN IN UNSEREM SCHÜTZENVERBAND

    AKTUELLES

    200 Jahre SSV - Tag der offenen Schützenhäuser

    Am 13. und 20. April 2024 findet in der ganzen Schweiz der «Tag der offenen Schützenhäuser» statt. Über 500 Vereine haben sich dem Aufruf des SSV und der Kantonalverbände angeschlossen und präsentieren interessierten Personen den Schiesssport.$

    Informiert Eure Familien und Freunde und motiviert sie, auch deren Freunde zu informieren und zum Besuch eines Schützenhauses einzuladen!

    Eine perfekte Gelegenheit, die «Faszination Schiesssport» hautnah zu erleben und sich in die Welt des Sportschiessens entführen zu lassen.

    Die Schützenfamilie freut sich auf Euren Besuch!

    Die Schützenvereine in Deiner Region findest Du über den untenstehenden Link!

     

    Alle Infos zum Tag der offenen Schützenhäuser

     

    Feldschiessen 2024

    Dieses findet in unserem Bezirk in den Kreisverbänden an nachfolgendem Datum statt.
    Freitag, den 24.05.2024
    Samstag, den 25.05.2024
    Sonntag, den 26.05.2024
     

    Feldschiessen bis 31. August 2024 möglich

    Der Schweizer Schiesssportverband und die SAT halten weiter an der Praxis aus den Vorjahren fest. Demnach dürfen die Bundesübungen (Feldschiessen und Obligatorisches Programm) bis spätestens 31. August 2024 durchgeführt werden.

    Diese Verlängerung gilt jedoch nicht für Resultate, welche für andere Wettkämpfe und Sonderauszeichnungen zählen (z.B. Stapfer-Medaille, Kellerpreis, Qualifikation für Feldstichfinal, Speckseiten etc.).

     

    Daten und durchführende Sektionen

    Website online

    Die Website des 27. Zürcher Kantonalschützenfestes 2025 ist online. Sie wird ab jetzt fortlaufend ergänzt.

    Wyland25.ch

     

    Newsletter ZHSV

    mit nachfolgendem Link erreichen Sie immer den neuesten Newsletter des ZHSV.

     

    Newsletter ZHSV Ausgabe 116 / 01.04.2024

    Neues Waffenrecht in Kraft

    Seit dem 15. August ist die neue Waffenverordnung in Kraft. Für den Kauf eines Sturmgewehrs 90 oder 57 mit einem Magazin von mehr als 10 Patronen ist nun eine Ausnahmebewilligung nötig.

    Nach der verlorenen Abstimmung gegen das Waffengesetz vom 19. Mai hat der Bund das neue Gesetz, das aufgrund der EU-Waffenrichtlinie angepasst worden ist, am 15. August in Kraft gesetzt. Seither gilt die neue Waffenverordnung, die den Erwerb und den Besitz von halbautomatischen Waffen, die ab sofort grundsätzlich zu den verbotenen Waffen zählen, regelt. Sturmgewehre 90 und 57 mit einem Magazin von mehr als zehn Patronen sowie halbautomatische Pistolen mit einem Magazin von mehr als 20 Patronen können neu nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Wer im Besitz einer solche Waffe ist, die noch nicht in einem kantonalen Waffenregister gemeldet ist, hat drei Jahre Zeit, die Waffe zu melden.

    Das Fedpol hat auf seiner Website das Formular für die Ausnahmebewilligung sowie ein Formular für den Nachweis des regelmässigen Schiessens online gestellt. Zudem werden verschiedene Fragen zur neuen Waffenverordnung beantwortet. Im nächsten Mitgliedermagazin «Schiessen Schweiz» wird die Waffenverordnung im Detail vorgestellt.

    Joel Haefeli, Jurist und Schützenmeister, hat die Waffenverordnung und ihre Auswirkungen auf Schützinnen und Schützen analysiert. Freundlicherweise hat er seine Analyse zur Verfügung gestellt.

    Schreiben Kapo ZH (Version ZHSV)

    Schema

    Kapo ZH, Abteilung Waffen (mit Formularen)

    Nachwuchssponsor

    Bitte berücksichtigen Sie auch unseren Nachwuchssponsor bei Ihren Einkäufen.

    Besten Dank.

    GRATIS NEWSLETTER

    Beim Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
    Cookie-Hinweis
    Diese Webseite verwendet Technologien wie Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen, die Benutzerfreundlichkeit und das Angebot zu verbessern und die Leistung der Website zu messen und verbessern zu können.
    Funktional
    Immer aktiv
    Die funktionellen Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität und das Basis-Benutzererlebnis der Website gewährleisten zu können.
    Statistiken
    Die statistischen Technologien ermöglichen es, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung messen und verbessern zu können.
    Cookie-Hinweis
    powered by webEdition CMS